Teil02 / 06 · Anatomie
Stand13. Mai 2026
Lesezeitcirca 9 Minuten
FunktionAnatomie

Vier Blöcke auf Ihrer Stromrechnung, nur einer ist verhandelbar.

Eine gewerbliche Stromrechnung ist nie ein einzelner Betrag. Sie ist die Summe von vier klar abgrenzbaren Kostenblöcken mit völlig unterschiedlicher Steuerbarkeit. Wer die Blöcke trennt, sieht sofort, wo Optimierung greift, und wo jede Anstrengung im Sand verläuft. Drei der vier Blöcke sind regulatorisch festgelegt. Der vierte folgt allein Ihrem Lastverhalten.

In Kürze · für eilige Leser
  • 01
    Die gewerbliche Stromrechnung besteht aus vier Blöcken: Energiebeschaffung, Netzentgelte, gesetzliche Umlagen und Steuern, sowie Mess- und Abrechnungsentgelte.
  • 02
    Nur RLM-Kunden ab 100.000 kWh Jahresverbrauch zahlen einen separaten Leistungspreis. SLP-Kunden haben diesen Posten nicht.
  • 03
    Drei Blöcke (Umlagen, Mess- und Abrechnungsentgelte, ein Großteil der Netzentgelte) sind nicht verhandelbar. Anbieterwechsel und Effizienzmaßnahmen greifen nur am Arbeitspreis.
  • 04
    Der Leistungspreis innerhalb der Netzentgelte ist der einzige Posten, der sich ohne Eingriff in die Produktion senken lässt, weil er allein an Ihrer Lastspitze hängt.
§ 01 / Anatomie

Die vier Blöcke, aus denen jede Schlussrechnung entsteht.

Grobverhältnis Beschaffung 35 bis 45 Prozent · Netz 25 bis 35 Prozent · Umlagen und Steuern 18 bis 28 Prozent · Messung unter 2 Prozent

Wenn Sie eine Jahresabrechnung Ihres Stromlieferanten neben einer Jahresabrechnung Ihres Netzbetreibers legen, sehen Sie auf den ersten Blick zwei völlig unterschiedliche Dokumente. Tatsächlich beschreiben beide denselben Strom. Die Trennung ist regulatorisch vorgegeben: Energielieferung und Netzbetrieb sind seit der Liberalisierung getrennt zu bilanzieren.

Aus dieser Trennung ergeben sich die vier Blöcke. Der erste ist die Energiebeschaffung: das, was Ihr Lieferant Ihnen für die Kilowattstunde berechnet. Der zweite sind die Netzentgelte: Arbeitspreis Netz, Leistungspreis Netz, Konzessionsabgabe. Der dritte sind gesetzliche Umlagen und Steuern: KWKG-Umlage, Offshore-Umlage, Stromsteuer. Der vierte sind Mess- und Abrechnungsentgelte.

Für einen typischen RLM-Kunden im Mittelspannungsnetz liegt das Verhältnis grob bei 40 Prozent Beschaffung, 30 Prozent Netz, 25 Prozent Umlagen und Steuern, weniger als 2 Prozent Messung. Diese Anteile variieren mit Verbrauch, Spannungsebene und Branche, aber das Grundbild ist stabil.

Wo der Leistungspreis sitzt

Der Leistungspreis ist kein eigener Block. Er ist eine Position innerhalb der Netzentgelte. Genau das macht ihn auf vielen Rechnungen so unsichtbar: Wer nur auf den Gesamtbetrag „Netznutzung“ schaut, sieht ihn nicht. Erst beim Aufschlüsseln zeigt sich, dass das Netzentgelt selbst nochmal in einen kWh-Anteil und einen kW-Anteil zerfällt. Der kW-Anteil ist der Leistungspreis.

§ 02 / Steuerbarkeit

Was Sie beeinflussen können, und was definitiv nicht.

Regel Steuerbarkeit folgt nicht der Größe des Postens, sondern seiner regulatorischen Verfasstheit.

Die naheliegende Annahme, der größte Posten biete den größten Spielraum, führt fast immer in die Irre. In Wahrheit ist es umgekehrt: Genau die größten Blöcke sind regulatorisch festgelegt. Die folgende Tabelle ordnet alle vier Blöcke nach ihrer Steuerbarkeit, nicht nach ihrer Größe.

01

Energiebeschaffung (Arbeitspreis Lieferant)

Hier hat der Anbieterwechsel den größten Einfluss. Spannweite zwischen guten und schlechten Verträgen kann 1 bis 3 Cent pro kWh ausmachen. Das lässt sich gut verhandeln, ist aber ein Einmaleffekt pro Vertragsperiode.

Steuerbarkeit gut · durch Lieferantenwechsel
02

Netzentgelt Arbeit (kWh-Anteil)

Vom Netzbetreiber reguliert, von der Bundesnetzagentur freigegeben. Nicht verhandelbar. Sie zahlen, was an Ihrem Anschluss gilt. Eine Reduktion ist nur durch Verbrauchssenkung möglich, also über dieselbe Kilowattstunde, die Sie ohnehin im Auge haben.

Steuerbarkeit gering · nur über Verbrauch
03

Netzentgelt Leistung (kW-Anteil, Leistungspreis)

Derselbe Tarif gilt für alle RLM-Kunden im jeweiligen Netzgebiet. Der Tarif ist nicht verhandelbar, aber die Multiplikation mit Ihrer Jahresspitze ist es. Wer 100 kW Spitze einspart, zahlt 100-mal weniger Leistungspreis, ohne den Tarif zu ändern.

Steuerbarkeit hoch · über die Jahresspitze
04

Umlagen, Steuern, Messentgelte

Gesetzlich festgelegt oder reguliert. Stromsteuer und KWKG-Umlage sind für alle Verbraucher gleich, mit kleinen Sonderkonditionen für besonders stromintensive Betriebe. Nicht ohne Anwalt und nicht ohne Sachverhalt.

Steuerbarkeit keine · gesetzlich fixiert
§ 03 / Rechenweg

Wie eine Schlussrechnung im Detail entsteht – an einem konkreten Fall.

Modellbetrieb Kunststoffverarbeiter Sachsen · 1,1 GWh Jahresverbrauch · Mittelspannung · 380 kW Jahresspitze · 122 EUR/kW Leistungspreis

Die folgende Aufschlüsselung zeigt, wie sich die Stromrechnung eines typischen Mittelständlers zusammensetzt. Auffallend ist die Position des Leistungspreises: knapp 46.000 Euro allein durch die Multiplikation einer einzigen Zahl mit einem festen Tarif. Wer diese eine Zahl bewegt, bewegt direkt die Rechnung.

Jahresabrechnung im Überblick

Energie 1,1 GWh · 9,8 ct/kWh107.800 EUR
Netz Arbeit 1,1 GWh · 2,4 ct/kWh26.400 EUR
Netz Leistung 380 kW · 122 EUR/kW46.360 EUR
Umlagen, Stromsteuer, Konzession42.900 EUR
Messung und Abrechnung2.180 EUR
Summe vor Umsatzsteuer225.640 EUR
Abb. · Anteil je Block
§ 04 / Einordnung

Was diese Struktur für Ihre Optimierung bedeutet.

Konsequenz Wer den Leistungspreis nicht angeht, lässt circa ein Fünftel der Gesamtkosten unbearbeitet stehen.

Aus der obigen Struktur folgt ein einfacher Schluss. Wenn Sie alle Hebel rechts der Energiebeschaffung ignorieren, bleibt Ihnen ein Beschaffungsblock von 40 bis 48 Prozent übrig. Hier holen Sie über Anbieterwechsel und gute Verträge im besten Fall 10 bis 15 Prozent heraus, also 4 bis 7 Prozent der Gesamtrechnung.

Wenn Sie zusätzlich den Leistungspreis angehen, kommen Sie an einen Block von 18 bis 28 Prozent der Gesamtrechnung. Eine realistische Kappung der Jahresspitze um 25 bis 35 Prozent bedeutet hier eine Entlastung von 5 bis 10 Prozent der gesamten Stromkosten. Das verdoppelt grob die Wirkung gegenüber einer reinen Beschaffungsoptimierung.

Wichtiger als die Prozente ist jedoch der Charakter dieser Einsparung: Sie ist dauerhaft und jahreszahllos wiederkehrend. Ein neuer Liefervertrag läuft in zwei oder drei Jahren aus und muss neu verhandelt werden. Eine gekappte Jahresspitze hingegen bleibt gekappt, solange die Hardware steht und der Algorithmus läuft.

§ 05 / Detailfragen

Was Sie als RLM-Kunde jetzt konkret nachschlagen sollten.

Messung

RLM oder SLP: Wie erkennen Sie Ihren Messtyp auf der Rechnung?

„Steht das eigentlich irgendwo eindeutig drauf?“

Wo der Messtyp auf der Rechnung steht, welche Begriffe Netzbetreiber dafür benutzen, und ab welcher Schwelle der Wechsel von SLP auf RLM erzwungen wird.

Artikel folgt
Position

Wo finden Sie den Leistungspreis auf der Netznutzungsabrechnung?

„Welche Zeile soll ich wirklich anschauen?“

Schritt-für-Schritt-Anleitung anhand realer Netzabrechnungen. Wo der kW-Wert steht, wo der Tarif steht, wie sich beides multipliziert.

Artikel folgt
Rechnung

Welche drei Werte brauchen Sie für eine erste Einschätzung?

„Was muss ich raussuchen, bevor ich jemanden anrufe?“

Jahresverbrauch in kWh, Jahresspitze in kW, Leistungspreis in EUR pro kW. Mit diesen drei Werten lässt sich am Telefon binnen Minuten abschätzen, ob ein Hebel da ist.

Artikel folgt
Netzentgelt

Warum unterscheiden sich Netzentgelte zwischen Postleitzahlen?

„Mein Standort ist teurer als der Wettbewerb – warum?“

Regionale Unterschiede in deutschen Verteilnetzen, Gründe für die Spreizung, und was Sie an Ihrem Standort beeinflussen können, wenn der Netzbetreiber fest ist.

Artikel folgt
Umlagen

Welche Umlagen entfallen für besonders stromintensive Betriebe?

„Gibt es Befreiungen, die wir bisher liegen lassen?“

Stromsteuer-Spitzenausgleich, besondere Ausgleichsregelung, individuelle Netzentgelte nach §19 StromNEV. Voraussetzungen und realistische Entlastungen.

Artikel folgt
Vertrag

Wie lässt sich der Arbeitspreis im aktuellen Markt verhandeln?

„Lohnt es sich noch, mit dem Lieferanten zu reden?“

Realistische Spielräume in 2026, Laufzeiten, Indexpreisformeln. Wann ein Festpreis und wann ein indexierter Vertrag der richtige Weg ist.

Artikel folgt
§ 06 / Nächster Schritt

Sie wollen wissen, wie sich Ihre Rechnung aufteilt?

Schicken Sie uns Ihre letzte Jahresabrechnung. Wir zerlegen sie nach den vier Blöcken und zeigen Ihnen schwarz auf weiß, wo der Hebel liegt. 30 Minuten am Telefon, kostenfrei und ohne Folgeverpflichtung.

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Teil 03 · Leistungspreis zu hoch

Sie kennen jetzt die vier Blöcke und wissen, dass der Leistungspreis der einzige beeinflussbare ist. Im nächsten Teil schauen wir genau hin: Was treibt diesen einen Posten, und wie lässt er sich dauerhaft senken?